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Patentanwaltskanzlei Rumrich Patent and Trademark Agent's Offices Rumrich |
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Weltweit sind etwa 4 Millionen Patente in Kraft und es werden jedes Jahr ca. 800.000 Patentanmeldungen vorgenommen. Um einen unfassenden Schutz gewerblicher Schutzrechte im In-und Ausland zu gewährleisten sollte man auf das Fachwissen eines Patentanwaltes vertrauen. Die maßgeblichen gewerblichen Schutzrechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken. Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Der Patentanwalt ist Partner der gewerblichen Wirtschaft. Weiterhin unterstützt der Patentanwalt die Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen. Eine Patentanmeldung sichert die neue Lösung und begründet die Priorität. Als „kleines Patent“ wird oft das Gebrauchsmuster bezeichnet. An das Gebrauchsmuster werden ebenso wie beim Patent die Neuheit und die gewerbliche Anwendbarkeit gefordert. Geschmacksmuster schützen neues Design. Der Geschmacksmusterschutz bietet somit die Möglichkeit, neu entworfenes Design für die unterschiedlichsten Produkte zu schützen. Ein noch „junges“ Schutzrecht ist das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dies ist ein europaweiter Designschutz, der mit nur einer Anmeldung erlangt werden kann.